Im Kampf gegen COVID-19 zählt jeder Pieks

Ab 7. Juni können auch Betriebsärzte mit dem Impfen starten

Ob jetzt der "Impf-Turbo" angeworfen wurde oder die deutschlandweite Impfkampagnen ins Stocken geraten ist, dass müssen Politiker, Wissenschaftler und Journalisten hinterfragen und bewerten. Was jedoch fest steht ist, dass die bundesweite Impf-Priorisierung am 7. Juni aufgehoben wird. Mit diesem Tag dürfen auch Betriebsärzte gegen COVID-19 impfen. Und worin sich alle einig sind: Das Durchimpfen der Bevölkerung leistet einen essentiellen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Deswegen zählt jede Impfung – ob im Impfzentrum, beim Hausarzt oder eben beim Betriebsarzt.

Die Impfstofforschung hat geliefert, jetzt muss das Impfen weiter zügig vorangehen. (Bild: ©Gustavo Fring/Pexels)

Was gibt es zu beachten?

Die Teilnahme an der Impfkampagne ist für alle Betriebe in Deutschland genauso freiwillig wie für alle individuellen Einzelpersonen. Einen "Impfzwang" gibt es nicht. Aber es haben sich zahlreiche Betriebe angemeldet, um den Impffortschritt mit zu unterstützen. Einzelne Betriebe haben im Rahmen von Modellprojekten bereits mit dem Impfen begonnen. Mit dem Näherrücken der Priorisierungsaufhebung am 7. Juni meldeten in den vergangenen Wochen kontinuierlich mehr Betriebe ihr Interesse an, intern durch die zuständigen Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt impfen zu lassen.

Für alle Betriebe, die ihren Mitarbeitern ein Impfangebot über den internen oder einen externen betriebsärztlichen Dienst machen, gibt es einiges zu den Bereichen der Organisation, den Impfstoffen und den dazu notwendigen Bestellprozessen, der Mitarbeiteraufklärung über die verschiedenen Impfstoffvarianten bis hin zu Dokumentation, Monitoring und Abrechnung zu beachten.

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Copyright: J. Lei et al., 2021, EMBO Journal

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