Was gibt es zu beachten?
Die Teilnahme an der Impfkampagne ist für alle Betriebe in Deutschland genauso freiwillig wie für alle individuellen Einzelpersonen. Einen "Impfzwang" gibt es nicht. Aber es haben sich zahlreiche Betriebe angemeldet, um den Impffortschritt mit zu unterstützen. Einzelne Betriebe haben im Rahmen von Modellprojekten bereits mit dem Impfen begonnen. Mit dem Näherrücken der Priorisierungsaufhebung am 7. Juni meldeten in den vergangenen Wochen kontinuierlich mehr Betriebe ihr Interesse an, intern durch die zuständigen Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt impfen zu lassen.
Für alle Betriebe, die ihren Mitarbeitern ein Impfangebot über den internen oder einen externen betriebsärztlichen Dienst machen, gibt es einiges zu den Bereichen der Organisation, den Impfstoffen und den dazu notwendigen Bestellprozessen, der Mitarbeiteraufklärung über die verschiedenen Impfstoffvarianten bis hin zu Dokumentation, Monitoring und Abrechnung zu beachten.
Alle Infos auf einen Blick
Wir haben für alle Interessierten Links zu weiterführenden Informationen von verschiedenen Stakeholdern zusammengestellt, um sich umfassend informieren zu können.
- Infoseite der Handelskammer Hamburg zu Corona-Impfung durch Betriebsärzte
- Informationsangebot "Zusammen gegen Corona" von RKI und BZGA unter dem Dach des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
- Informationen der Wirtschaftsinitiative #Wirtschaftimpft
- Webinare "Corona-Impfungen - Antworten auf die häufigsten Fragen aus betrieblicher Sicht" der DIHK-Bildungs-GmbH