Neu im LSN e.V.: VORBERG.law

Voller Fokus auf agile Lösungen für smarte Medizin

Gute Medizin entwickelt sich ständig weiter. Was auf den ersten Blick absolut logisch klingt, bedeutet für die Akteure, welche die Medizin weiterentwickeln, dass sie sich kontinuierlich mit allen Fragen der strategischen Planung, Umsetzung, Qualifizierung sowie Validierung ihrer Projekte auseinandersetzen müssen. „Und genau da kommen wir ins Spiel“, sagt Sebastian Vorberg, Gründer und Inhaber der Kanzlei VORBERG.law. „Unser Angebot an die Innovatorinnen und Innovatoren in der Medizin ist ein agiler und pragmatischer Beratungsansatz, der maßgeblich auf der Kompetenz unseres Expertenteams basiert“, so der Fachanwalt für Medizinrecht.

Mit den Schwerpunkten Regulatory, Law & Data legen die Experten von VORBERG.law – Friedrich Gottberg, Sebastian Vorberg und Philip Kopf (v.l.n.r.) – ihren vollen Fokus auf agile Lösungen für smarte Medizin. (Bild: VORBERG.law)
Mit den Schwerpunkten Regulatory, Law & Data legen die Experten von VORBERG.law – Friedrich Gottberg, Sebastian Vorberg und Philip Kopf (v.l.n.r.) – ihren vollen Fokus auf agile Lösungen für smarte Medizin. (Bild: VORBERG.law)

Im Blick: Regulatory, Law und Data

Eine innovative Idee für ein neues Medizinprodukt oder eine neue digitale Gesundheitslösung sind ein toller Anfang. Doch der Weg bis zur Marktreife und Zulassung kann mitunter sehr steinig sein. „Wir begleiten unsere Mandanten bei der Erstellung der notwendigen Konformitätsnachweise und stellen hierfür umfassende Templates zur Verfügung, die wir gemeinsam mit den jeweiligen Unternehmen auf individuelle Bedürfnisse hin anpassen“, erläutert Friedrich Gottberg, assoziierter Partner bei VORBERG.law und Experte für die Themen Zulassung und Erstattung von (digitalen) Medizinprodukten. „Wir können in allen Phasen unterstützend zur Seite stehen: Vom Entwurf der Zweckbestimmung, über die Zuordnung des Produktes zu einer Risikoklasse auf Grundlage der einschlägigen Klassifizierungsregeln bis hin zur Erstellung der technischen Dokumentation“, so Gottberg.

Der Bereich „Regulatory“ bildet dabei einen von drei Leistungsschwerpunkte der Medizinrechtskanzlei. Neben der umfassenden und branchenspezifischen Rechtsberatung für Mandanten aus dem gesamten Spektrum der Gesundheitswirtschaft („Law“), legt VORBERG.law ein drittes Augenmerk auf den Bereich „Data“, der alle Aspekte rund um die Verarbeitung personenbezogener Daten im Geltungsbereich der DSGVO im Blick hat. Hier wird vornehmlich der assoziierte Partner Herr Philip Kopf aktiv, der nicht nur Diplom-Jurist ist, sondern auch ausgebildeter Datenschutzbeauftragter (TÜV).

KI in der Medizin

Wer, wie VORBERG.law, im Bereich der smarten Medizin agiert, kommt heute an KI-Technologien nicht mehr vorbei. Der Einsatz von KI in der Medizin bietet ein nahezu grenzenloses Potenzial. Nicht wenige Experten auf diesem Gebiet gehen davon aus, dass KI die Medizin revolutionieren kann. KI soll entscheidend dazu beitragen, den grundsätzlichen Zielkonflikt im Gesundheitswesen – entweder bessere Versorgungsqualität oder Kostensenkungen – weitgehend aufzulösen. Soweit die globale Vision. Jedoch zieht der zunehmend breitgefächerte KI-Einsatz wichtige, grundlegende und vor allem komplexe, rechtlich Fragestellungen nach sich. „Hier agieren wir als kompetenter Partner von Unternehmen, die KI-Anwendungen in Ihren Produkten und Lösungen zum Einsatz bringen. Wir vermitteln das notwendige Wissen und unterstützen bei allen rechtlichen Fragestellungen“, führt Friedrich Gottberg aus. 

Apropos Wissensvermittlung: VORBERG.law stellt allen Interessierten eine Online-Wissensdatenbank zur Verfügung, die, via Blogbeiträgen, Videos, Podcasts oder Whitepaper, Erfahrungen, News und Informationen aus dem Themenspektrum „Recht und innovative Medizin“ zugänglich macht. So gibt beispielsweise das Whitepaper „Recht und Regularien für KI in der Medizin“ einen groben Überblick über die Hintergründe und die Begrifflichkeiten der KI in der Medizin, das unter dem Link ab jetzt kostenlos angefordert werden kann.

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